Objektbeschreibung
Neubaukomplex aus dem Jahr 1998 im Stil der Industriearchitektur der 1920er Jahre mit modernen Klinkerfassaden. Der Gewerbehof der ORCO-GSG verfügt über rund 500 Gewerbeeinheiten mit einer Gesamtnutzfläche von 82.000 m². Die Ausstattung entspricht modernsten Anforderungen - egal, ob Büroraum ab 16 m² oder multifunktional nutzbare Gewerbeflächen von XXS bis XXL.
Das Service-Center mit zentralem Empfang und Bürodienstleistungsangeboten verfügt über einen modernen Konferenzbereich für Mieter. Ein begrüntes Rondell mit Sitzgelegenheiten im Innenhof lädt zum Erholen in den Arbeitspausen ein. Eine gastronomische Einrichtung befindet sich auf dem Gelände. Der Standort bietet ein lebendiges Umfeld für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Lage
Der Gewerbehof liegt im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen im Bezirk Lichtenberg ruhig sowie verkehrsgünstig in der Nähe der Rhinstraße/ Landsberger Allee. Das wirtschaftliche Umfeld ist von angesiedelten Großunternehmen, wie Vaillant Heizungssysteme, MVS Maschinenservice, Holzhandel Berlin-Brandenburg sowie Druckereien und Lebensmittelgroßhändlern geprägt.
Apotheken, Banken und Baumärkte gibt es in unmittelbarer Umgebung. Einkaufsmöglichkeiten bieten die nahe gelegenen Einkaufszentren wie das "Allee-Center" und das "Eastgate" an der Märkischen Allee.
Haltestellen der Tramlinien M17 und M27 befinden sich direkt vor dem Gewerbehof. In ca. 20 Minuten Fahrtzeit erreicht man das Stadtzentrum am Alexanderplatz. Den Berliner Ring erreicht man in ca. 15 Minuten Autofahrt über die Autobahnauffahrt Hellersdorf.
Ausstattung
TOP Ausgebaute Bürofläche mit Empfangsbereich, Büros, Einbauschränken, Elektrik sowie hochwertiger Beleuchtung. Die Fläche verfügt über getrennte Damen- und Herren-WC-Anlagen, eine strukturierte Verkabelung ist vorhanden sowie Medienanschlüsse sind vorbereitet. Eine kleine vollausgestattete Küche ist ebenfalls vorhanden.
Boden: Linoleum, Teppich, Fliesen
Deckenhöhe: 2,95 - 3,95 m
Sonstiges
Weitere Angebote auf Nachfrage.
PROVISIONSFREI!
Änderungen vorbehalten. Für den Inhalt des Mietverhältnisses ist allein der geschlossene Mietvertrag nebst Anlagen verbindlich.