Objektbeschreibung
Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex (Baujahr 1886-1907) war bis 1988 Sitz der traditionsreichen Berliner Pianoforte Fabrik Bechstein. Die Gebäude mit ihrem unverwechselbaren und besonderen Charme verfügen über eine ansprechende Backsteinfassade mit Segmentbogenfenstern und Schmuckelementen.
Der liebevoll sanierte Altbau mit einer Gesamtnutzfläche von rund 19.000 m² verfügt über modern ausgestattete Büroflächen sowie Gewerbeflächen und Produktionsflächen. Die Mietflächen variieren in ihrer Größe von 100 m² bis hin zu 900 m². Die für den Baustil typischen Kappendecken verleihen den Räumlichkeiten ihre besondere Atmosphäre.
Heute sind zahlreiche Gewerbe- und Dienstleistungs-unternehmen aus den Bereichen Anlagenbau, Architektur, Filmproduktion, Softwareentwicklung, Sprechfunktechnik, Tauchsport etc. im Gewerbehof der ORCO-GSG angesiedelt.
Lage
Der Gewerbestandort befindet sich in bester Lage in Berlin-Kreuzberg in unmittelbarer Nähe des Paul Lincke Ufers, einer der beliebtesten Adressen des Quartiers. Begrenzt wird der Gewerbehof von der Wiener, der Ohlauer und der Reichenberger Straße. Zum Alexanderplatz benötigt man ca. 7 Autominuten, bis zur Autobahn-Auffahrt Oberlandstraße (A 100) sind es ca. 15 Fahrminuten. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt über mehrere Buslinien und über den U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof, der fußläufig erreichbar ist.
Verschiedene Geschäfte sowie gastronomische Einrichtungen befinden sich rund um die Reichenberger und Wiener Straße. Der Kiez um die Kreuzberger Oranienstraße mit Restaurants, Bars und kleinteiliger, niveauvoller Einzelhandelsstruktur ist ebenfalls innerhalb weniger Minuten zu Fuß vom Gewerbehof zu erreichen.
Ausstattung
Helle und großzügige Industriefläche mit Kappendecken und Betonboden. WC-Anlagen sind vorhanden.
Deckenhöhe: 3,27 / 3,65 m
Bodentraglast: 750 kg
Sonstiges
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der folgenden Telefonnummer:
030 / 390 931 14
Weitere Angebote auf Anfrage.
PROVISIONSFREI!
Änderungen vorbehalten. Für den Inhalt des Mietverhältnisses ist allein der geschlossene Mietvertrag nebst Anlagen verbindlich.